AGB Locantore Montage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle der Locantore Montage angebotenen Dienstleistungen Anwendungen. Sie regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von Leistungen an den Kunden im Rahmen eines oder mehrerer Verträge oder Rahmenverträge

. Mit der Nutzung von Locantore Montage Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich als akzeptiert.

 

 

Punkt 1) Die Unternehmerin kann Ihre Leistung jederzeit verweigern oder einstellen, solange kein gegengezeichnete Auftragsbestätigung vorliegt.

 

Punkt 2) Wird das Auftragsvolumen nachträglich erweitert, so gelten sämtliche Regelungen dieser Auftragsbestätigung auch dafür.

 

Punkt 3) Verweigert die Auftragsnehmerin oder deren Hilfsperson die Unterzeichnung der Arbeitsrapporte, so kann die Unternehmerin Ihre Leistung jederzeit einstellen.

 

Punkt 4) Regieraufträge werden nur nach Absprache mit dem Kunden vereinbart und mit extra Rechnung und innerhalb 5 Tage überwiesen.

 

Punkt 5) Sämtliche Gefahren und Risiken, welche das von dem Kunden oder von Dritten gelieferte Montagematerial betreffen, sind von Besteller/Kunde zu tragen.

 

Punkt 6) Die Firma Locantore Montage haftet nur für die Montage selber. Verzögerungen bei der Lieferung oder Fehlern vom Material haftet Locantore Montage nicht.

 

Punkt 7) Wird die Auftragsbestätigung durch nicht zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet, machen sich diese strafbar.

 

Punkt 8) Erfüllungsort für die Bezahlung der Rechnungen ist der Sitz in Thalheim (AG).

 

Punkt 9) Wir weisen darauf hin, dass das unbekannte Baugrundrisiko an Boden-Wand-Decke beim Bauherrn/Kunde liegt. Nach SIA Norm 118, Art.5 obliegt die Prüfpflicht beim Bauherrn/Kunde resp. dessen Bauleiter.

 

Punkt 10) Der Bauleiter und/oder Bauherrn verpflichtet sich, auf unseren Wunsch, den Aufbau inkl. Leistungsführungen im Boden, in der Decke oder der Wände nachzuweisen und/oder ausfindig zu machen.

 

Punkt 11) Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden aus unbekanntem Baugrund ab.

 

Punkt 12) Es gelten nur Auftragsbestätigungen die von beiden Seiten unterzeichnet worden sind. Mündliche Abmachungen werden nicht geltend gemacht.

 

Punkt 13) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Brugg (AG) , Schweiz

 

Punkt 14) Dieser Vertrag untersteht ausschließlich Schweizer Recht.

 

Thalheim AG, 02.04.2020

 

 

 

 Eine gute Fahrzeugeinrichtungen ist das A und O für jede Montagefirma. Weil man es sich nicht leisten kann zeit zu verlieren. Deshalb muss die ganze  Werkstatt mit.

Kontakt:

info@l-montage.ch

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB finden Sie oben.